Verhinderung von Geldwäsche und Finanzkriminalität

Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der ProCredit Gruppe hat die Prävention von Geldwäsche, Betrug und Finanzkriminalität einen besonderen Stellenwert. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Verhinderung schädlicher Finanzgeschäfte in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit sehr ernst.

Wesentliches Element bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist unser Grundsatz, alle Kund*innen sehr gut zu kennen. Wir sind grundsätzlich bestrebt langfristige Geschäftsbeziehungen zu unserer Kundschaft aufzubauen, was erheblich zur Verhinderung von Finanzkriminalität in unseren Banken beiträgt. Alle ProCredit Banken identifizieren deshalb auch stets die wirtschaftlich berechtigten Personen in diesen Geschäftsbeziehungen. Das sind die natürlichen Personen, die maßgeblich von einer Geschäftsbeziehung profitieren, selbst aber nicht immer in Erscheinung treten oder keine aktive Rolle in der unmittelbaren Geschäftsbeziehung spielen. Dieses Vorgehen wird auch in den Ländern umgesetzt, in denen das Bankenaufsichtsrecht diese Sorgfalt noch nicht vorsieht.

Unser Anspruch ist es, Geschäftsbeziehungen zu Personen und Unternehmen, die unsere Werte nicht teilen, gar nicht erst zu beginnen oder umgehend zu beenden, sobald sich ein zu großer Widerspruch zu unseren Geschäftsgrundsätzen abzeichnet. Unser Verhaltenskodex sowie unsere Ausschlussliste sind zentrale Regelwerke, die diesen Anspruch dokumentieren und für alle Mitarbeiter*innen der ProCredit Gruppe verbindlich machen. Die gruppenweit geltende Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, die Group Anti-Money Laundering Policy, konkretisiert die Umsetzung dieser Regelwerke im Rahmen der Verhinderung von Finanzkriminalität.

Regelmäßige Schulungen und andere Maßnahmen stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter*innen in die Lage versetzt werden, Risiken der Finanzkriminalität jederzeit zu erkennen und aktuelle Vorschriften zu Sorgfaltspflichten gegenüber Kund*innen sowie der Verhinderung der Geldwäsche zu verstehen und umzusetzen. Außerdem sind bei allen ProCredit Banken EDV-basierte Monitoringsysteme im Einsatz, um eine systematische und effektive Beurteilung aller Kund*innen, Konten und Zahlungen im Hinblick auf Finanzkriminalität zu gewährleisten.

Alle ProCredit Banken verfügen über unabhängige Geldwäschebeauftragte, die die Umsetzung aller gruppenweiten Maßnahmen sowie die Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften zur Verhinderung von Finanzkriminalität verantworten. Ein Team der ProCredit Holding koordiniert deren Tätigkeiten innerhalb der gesamten ProCredit Gruppe, führt Schulungen und Kontrollen durch, berät die ProCredit Banken in Zweifelsfällen und unterhält ein zentrales Berichtswesen.

Wir handeln dabei im Einklang mit internationalen Bankenstandards, den Regularien der Europäischen Union (EU) sowie deutschem Bankenaufsichtsrecht. Die ProCredit Holding unterstützt so alle ProCredit Banken aktiv bei der Umsetzung und Weiterentwicklung aller Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzkriminalität und stellt sicher, dass alle aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllt werden.

Die wichtigsten Maßnahmen und Vorkehrungen, die wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen vorgenommen haben, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Transparente Beziehungen zu unserer Kundschaft

Bei der Identifikation von Kund*innen werden strenge Vorschriften angewandt (KYC – das Know-Your-Customer-Prinzip). Dies verhindert, dass Personen mit zweifelhaften Absichten anonymen Zugang zum Finanzsystem erhalten. Wir wenden dieses Prinzip ebenso strikt auf Unternehmen mit komplexen Strukturen an, um genau zu ermitteln, wer die natürlichen Personen hinter dem Unternehmen wirklich sind.

Ausbildung

Um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter*innen in der Lage sind, Kund*innen eindeutig zu identifizieren, zu bewerten und letztlich zu “kennen”, legen wir großen Wert auf Schulungen und Weiterbildungen. Dies umfasst zum einen Pflichtkurse für alle neu hinzugekommenen Mitarbeitenden über die Gefahren der Geldwäsche und welche konkreten Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Darüber hinaus wird unsere Belegschaft regelmäßig zum Thema Regelungen und Entwicklungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung geschult.

Überwachung von Kund*innendaten, Transaktionen und Konten

Wir haben gruppenweit eine spezielle Software eingeführt, mit der wir potenziell verdächtige Aktivitäten erkennen und genau analysieren können. Ein weiteres Softwaremodul gewährleistet die Einhaltung nationaler und internationaler Sanktionen und Embargos. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass wir weder mit Personen oder Unternehmen, die auf internationalen Watchlists oder Blacklists stehen, Geschäftsbeziehungen eingehen, noch Transaktionen in deren Namen oder zu deren Vorteil zulassen.

Risikobasierter Ansatz

Alle Banken der Gruppe wenden den von der FATF empfohlenen risikobasierten Ansatz an. Dies bedeutet, dass jede ProCredit Bank neben den Standardmaßnahmen ihre eigenen, länderspezifischen Geldwäscherisiken analysiert und geeignete zusätzliche Maßnahmen ergreift.

Anti-Geldwäsche-Beauftragte

Jede ProCredit Bank bestellt eine*n Geldwäschebeauftragte*n, der direkt an den Vorstand berichtet. Unsere Mitarbeiter*innen für die Bekämpfung von Geldwäsche sind für die Umsetzung der konzernweiten Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten wie Betrug und Unterschlagung zuständig. Sie arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden vor Ort zusammen und berichten über Wirtschaftsverbrechen oder verdächtige Kund*innen und Transaktionen sowohl an den Vorstand und Aufsichtsrat ihrer eigenen Bank, als auch an die*den ProCredit-Geldwäschebeauftragte*n auf Gruppenebene.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: PCH.compliance@procredit-group.com